Alarmierung
Alarmierung der Bevölkerung
Im Kanton Nidwalden stehen den Behörden für die rasche Alarmierung der Bevölkerung im Katastrophenfall total 39 stationäre Sirenen zur Verfügung. Per Knopfdruck kann die Kantonspolizei alle oder einzelne Sirenen ferngesteuert auslösen. Bei Ausfall der Fernsteuerung kann die Feuerwehr (als Alarmstelle) jede Sirene auch manuell auslösen.
Alarmierungseinrichtungen
- 39 stationäre Sirenen (inkl. 8 Sirenen für den Wasseralarm "Bannalp") für die rasche Alarmierung der Bevölkerung
- 18 mobile Sirenen für die Alarmierung der Bevölkerung in abgelegenen Gebieten.
Reglement für die Alarmierung
Das Reglement für die Alarmierung vom 16. Dezember 2008 definiert den Alarmierungsauftrag und legt die Kompetenzen und die Mittel für die Alarmierung fest.
Nächster Sirenentest
Der nächste Sirenentest findet am 1. Februar 2023 statt.
→ Weitere Infos zum jährlichen Sirenentest
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Merkblatt Verhalten bei Gefährdung.pdf | Download | 0 | Merkblatt Verhalten bei Gefährdung.pdf |
Alarmierungsmerkblatt.pdf | Download | 1 | Alarmierungsmerkblatt.pdf |
Alarm_Reglement.pdf | Download | 2 | Alarm_Reglement.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Koordinationsstelle Notorganisation | 041 618 43 00 | kfs@nw.ch |