Erwerbsersatzordnung

Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen haben in der Schweiz oder im Ausland wohnende Personen, die

  • in der schweizerischen Armee, im militärischen Frauendienst und im Rotkreuzdienst Dienst leisten
  • Zivildienst leisten
  • im Zivilschutz Dienst leisten
  • an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von Jugend und Sport teilnehmen
  • an Jungschützenleiterkursen teilnehmen

Die Dienstleistenden erhalten von den Rechnungsführern bzw. der Vollzugsstelle für jeden Dienst eine Meldekarte über die geleisteten Diensttage und leiten sie vollständig ausgefüllt weiter an die zuständige Ausgleichskasse. Ohne Meldekarte wird keine Entschädigung ausgerichtet.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Ausgleichskasse Nidwalden
Stansstaderstrasse 88
6370 Stans

Telefon: 041 618 51 00
Telefax: 041 618 51 01
E-Mail: info@aknw.ch
Homepage: http://www.aknw.ch

Öffnungszeiten: Montag-Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Die Ausgleichskasse Nidwalden ist eine selbständige, öffentlich rechtliche Anstalt mit Sitz in Stans.