Behindertenwesen

Behindertenwesen

Die Behindertenpolitik des Kantons Nidwalden wird in einem Behindertenkonzept beschrieben. Der Kanton Nidwalden ist für die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an geschützten Wohn- und Arbeitsplätzen für erwachsene Menschen mit einer Behinderung mit Wohnsitz im Kanton Nidwalden zuständig. Ebenso muss ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung sichergestellt werden. 

Mit Hilfe der Stiftung Weidli Stans kann ein grosser Teil des Bedarfs an Plätzen für erwachsene Menschen in den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Beschäftigung im Kanton Nidwalden abgedeckt werden. Dank der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) können aber auch ausserkantonale Angebote wahrgenommen werden.

Der Kanton Nidwalden unterstützt die Behinderten bei der Finanzierung von in Anspruch genommenen Leistungen und Angeboten, die vom Kanton anerkannt sind. Bevor eine Leistung in Anspruch genommen wird, muss ein Gesuch um Kostenübernahme beim Kanton eingereicht werden. Die Leistungserbringer füllen dieses Gesuch aus und reichen es bei den entsprechenden Amtstellen ein.

Weitere Informationen zum Behindertenwesen finden Sie im unten stehenden Merkblatt.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte ungeniert an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Rollstuhl

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