Belastete Standorte - Schiessanlagen

Infolge des Schiessbetriebs gelangen bei Schiessanlagen mit den Geschossen Schadstoffe in die Umwelt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Blei und Antimon.
Bei natürlichen Kugelfängen von Schiessanlagen handelt es sich somit um belastete Standorte. Solche müssen gemäss Art. 5 AltlV in den Kataster der belasteten Standorte (KBS) eingetragen werden.

Gefährdungen für die Umwelt
Belastung des Bodens
Im Bereich des Kugelfangs und Scheibenstands sind die Bodenbelastungen sehr hoch, die Sanierungswerte für Blei sind hier im Normalfall überschritten und der Standort gilt als sanierungsbedürftig (eine "Altlast" im rechtlichen Sinn), sobald die Anlage stillgelegt oder mit künstlichem Kugelfang ausgerüstet wird.

Gefährdung von Grundwasser / Oberflächengewässer
Belastungen von Schiessanlagen können auch das Grundwasser gefährden. Eine sofortige Sanierung ist dann angezeigt, wenn der Kugelfang in einer Grundwasserschutzzone liegt. Antimon ist sehr mobil und bereits geringe Gehalte im Trinkwasser sind für den Menschen gesundheitsgefährdend. Neben dem Grundwasser kann in speziellen Fällen auch das Oberflächengewässer gefährdet sein.

Kostentragung
Der Bund übernimmt bei der Sanierung von 300m-Schiessanlagen pauschal 8000.- Franken pro Scheibe sowie bei den übrigen Schiessanlagen 40% der Kosten für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung (anrechenbare Kosten; vgl. VASA-Abgeltungen bei Schiessanlagen). Voraussetzung für die Abgeltungen ist, dass Anlagen innerhalb von Grundwasserschutzzonen bis 31.12.2012 und alle übrigen Anlagen bis 31.12.2020 mit einem künstlichen emissionsfreien Kugelfangsystem ausgerüstet, oder stillgelegt werden. Ebenfalls vorausgesetzt wird, dass die Sanierung umweltverträglich erfolgt, dem Stand der Technik entspricht und wirtschaftlich ist. Der Anteil, der nicht durch die VASA-Beiträge abgedeckt wird, ist auf die verschiedenen Verursacher der Umweltbelastung aufzuteilen. Dies sind im Fall von Schiessanlagen grundsätzlich die Schiessenden (Schützenvereine, Private, Armee, etc.), sowie die Grundeigentümer (Schützenvereine, Gemeinde, Private). Weil die hohen Sanierungskosten für die Vereine wirtschaftlich oft nicht tragbar sind, entstehen Ausfallkosten, die durch die Standortgemeinde beglichen werden müssen. Falls der Bund Abgeltungen an die Sanierung gewährt, trägt auch der Kanton Nidwalden einen max. Betrag von 25% an die Ausfallkosten der Gemeinde bei.

Kanton Nidwalden
Im Kanton Nidwalden sind total 16 Schiessanlagen vorhanden. Davon wurden bis zum heutigen Zeitpunkt 3 Anlagen stillgelegt. Weitere 4 Anlagen wurden mit einem künstlichen Kugelfang versehen und gleichzeitig saniert. Die Sanierung muss bis ins Jahr 2020 erfolgen, damit die Bundesabgeltungen an die Sanierung gesichert werden können.

Themenbezogene Links:

Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) (Kostenteiler / Abgeltungen)
Bundesamt für Umwelt (BAFU) - Thema Schiessanlagen


Richtlinien / Wegleitungen / Berichte

Schiessanlagen – Vorgehen bei der Sanierung von natürlichen Kugelfängen
Schiessanlagen – Handlungsbedarf bei Kugelfängen
Schiessanlagen – VASA-Abgeltungen bei Schiessanlagen

 

Zugehörige Objekte

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