Benutzung von kantonalem StrassenraumFalls Sie kantonaler Strassenraum benutzen müssen, ist dieses Gesuch frühzeitig vor der geplanten Benutzung beim Strasseninspektor einreichen. Vor Beginn der Benutzung des kantonalen Strassenraumes ist zwingend die Bewilligung des Strasseninspektors abzuwarten. Dokument Gesuch für Benutzung von kantonalem Strassenraum (pdf, 266.2 kB) Publikationen
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