Tripartite Arbeitsmarktkommission TAK

Für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen bezüglich der Personenfreizügigkeit mit der EU/EFTA und der Kontrolle der Schwarzarbeit in den Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden ist die Tripartite Arbeitsmarktkommission (TAK) zuständig.

Die TAK-Vollzugsstelle mit Sitz im Kanton Uri nimmt den Vollzug in den Kantonen Uri, Obwalden und Nidwalden sowie im Kanton Schwyz wahr.

Link: www.keine-schwarzarbeit.ch

Kontakt

Tripartite Arbeitsmarktkommission TAK
Klausenstrasse 2
6460 Altdorf

Tel. 041 875 25 55

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