Nidwalden im Sonderbund und im Bundesstaat
Den Bemühungen um die Bundesstaatsgründung stand die konservative Mehrheit entschieden ablehnend gegenüber. Nidwalden schloss sich 1845 dem Sonderbund der katholischen Kantone an, der die Bundesrevision bekämpfte. Auch nach der Niederlage gegen die eidgenössischen Truppen im Sonderbundskrieg von 1847 verstummte die konservative Opposition nicht, doch fügte sich Nidwalden diesmal dem Mehrheitsentscheid der Kantone.
Die Nidwaldner Kantonsverfassung von 1850 enthielt grundlegende demokratische Neuerungen: Die neu geschaffenen Bezirksgemeinden (heute Politische Gemeinden) übernahmen die politischen Aufgaben der Ürten. Die Presse-, Meinungs-, Niederlassungs- und Vereinsfreiheit wurde garantiert, die Amtsdauer der Behördenmitglieder beschränkt. Eine Gewaltentrennung gab es aber noch nicht, der regierende Landammann war zum Beispiel immer noch oberster Richter, und der Landrat blieb für Strafrechtsprozesse zuständig. Dennoch stehen zahlreiche neu erstellte Schulhäuser und Infrastrukturbauten, die Durchführung des Eidgenössischen Schützenfests in Stans 1861 sowie der Bau des Winkelrieddenkmals 1865 für eine behutsame Öffnung und die wachsende Akzeptanz des Bundesstaats.
In der revidierten Kantonsverfassung von 1877 erschienen die Armen- und Schulgemeinden als autonome kommunale Körperschaften. Die Armengemeinden wurden 1980 aufgehoben, die autonomen Schulgemeinden existierten als Nidwaldner Spezialität bis in die jüngste Zeit. In zwei Dritteln der Nidwaldner Gemeinden fusionierte seit der Jahrtausendwende die Politische mit der jeweiligen Schulgemeinde.