Nidwalden im Sonderbund und im Bundesstaat

Den Bemühungen um die Bundesstaatsgründung stand die konservative Mehrheit entschie­den ablehnend gegenüber. Nidwalden schloss sich 1845 dem Sonderbund der katholischen Kantone an, der die Bundesrevision bekämpfte. Auch nach der Niederlage gegen die eidge­nössischen Truppen im Sonderbundskrieg von 1847 verstummte die kon­servative Opposition nicht, doch fügte sich Nidwalden diesmal dem Mehrheitsentscheid der Kantone.

Die Nidwaldner Kantonsverfassung von 1850 enthielt grundlegende demokratische Neue­rungen: Die neu geschaffenen Bezirksgemeinden (heute Politische Gemeinden) übernah­men die politischen Aufgaben der Ürten. Die Presse-, Meinungs-, Niederlassungs- und Vereinsfreiheit wurde garantiert, die Amtsdauer der Behördenmitglieder beschränkt. Eine Gewaltentrennung gab es aber noch nicht, der re­gie­rende Landammann war zum Beispiel immer noch oberster Richter, und der Landrat blieb für Strafrechtsprozesse zuständig. Dennoch stehen zahlreiche neu erstellte Schulhäuser und Infrastrukturbauten, die Durchführung des Eidgenössischen Schützen­fests in Stans 1861 sowie der Bau des Winkelrieddenkmals 1865 für eine behutsame Öff­nung und die wach­sende Akzeptanz des Bundesstaats.

In der revidierten Kantonsverfassung von 1877 erschienen die Armen- und Schulgemein­den als autonome kommunale Körperschaften. Die Armengemeinden wurden 1980 aufgehoben, die autonomen Schulgemeinden existierten als Nidwaldner Spezialität bis in die jüngste Zeit. In zwei Dritteln der Nidwaldner Gemeinden fusionierte seit der Jahrtausendwende die Politische mit der jeweiligen Schulgemeinde.