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Schulpsychologischer Dienst

Gehört zur Direktion: Bildungsdirektion
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Mitarbeitende
Dienstleistungen
Online-Dienste
Publikationen
Links

Adresse: Marktgasse 3, 6371 Stans
Telefon: 041 618 74 10
Telefax: 041 618 73 45
E-Mail: spd@nw.ch

Haus Marktgasse 3


Der Schulpsychologische Dienst führt schulpsychologische Abklärungen durch. Er berät Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden.
Er ist insbesondere zuständig für die Begutachtung von Schülerinnen und Schülern sowie die Antragstellung betreffend Fördermassnahmen.
Eine schulpsychologische Abklärung bedarf der Zustimmung der Eltern. Verweigern die Eltern die Zustimmung in Fällen, in denen die Gesetzgebung eine schulpsychologische Abklärung voraussetzt, erfolgt eine Beurteilung durch den Schulpsychologischen Dienst aufgrund anderer Informationen, insbesondere aufgrund von Gesprächen mit den Beteiligten und Beobachtungen in der Schule.

Stehen psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen im Vordergrund, kann der KJPD Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst Luzern kontaktiert werden.

Mehr Informationen über die Zuständigkeit der beiden Stellen ersehen Sie aus dem Merkblatt unten (Entscheidungshilfe bei Zuweisungen an den SPD oder den KJPD)

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