Schulpsychologischer DienstGehört zur Direktion: Bildungsdirektion
Der Schulpsychologische Dienst führt schulpsychologische Abklärungen durch. Er berät Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden. Er ist insbesondere zuständig für die Begutachtung von Schülerinnen und Schülern sowie die Antragstellung betreffend Fördermassnahmen. Eine schulpsychologische Abklärung bedarf der Zustimmung der Eltern. Verweigern die Eltern die Zustimmung in Fällen, in denen die Gesetzgebung eine schulpsychologische Abklärung voraussetzt, erfolgt eine Beurteilung durch den Schulpsychologischen Dienst aufgrund anderer Informationen, insbesondere aufgrund von Gesprächen mit den Beteiligten und Beobachtungen in der Schule. Stehen psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen im Vordergrund, kann der KJPD Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst Luzern kontaktiert werden. Mehr Informationen über die Zuständigkeit der beiden Stellen ersehen Sie aus dem Merkblatt unten (Entscheidungshilfe bei Zuweisungen an den SPD oder den KJPD)
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