Agglomerationsprogramm Nidwalden

DAS AGGLOMERATIONSPROGRAMM NIDWALDEN – EIN SCHRITT IN DIE ZUKUNFT
Mt dem Agglomerationsprogramm Nidwalden haben sich der Kanton und die Gemeinden anspruchsvolle Ziele gesetzt, von deren Erreichung die künftige Stärke des Lebensraumes in der Region abhängt. Nidwalden soll im schweizerischen Standortwettbewerb bestehen können und seine jetzige Lebensqualität bewahren. Das Agglomerationsprogramm Nidwalden zeigt auf, wie sich die Siedlungs- und Landschaftsstrukturen sowie die wesentlichen Verkehrsinfrastrukturen in den nächsten 20 Jahren entwickeln sollen, damit Nidwalden als Wohn- und Arbeitsort attraktiv bleibt und die Lebensqualität in diesem Raum für die heutigen und künftigen Generationen erhöht werden kann. Dazu werden Massnahmnen bzw. Massnahmenpakete in den Bereichen Siedlung, Verkehr und Landschaft vorgeschlagen, die unter der Federführung der zuständigen Behörde und in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren etappiert umgesetzt werden.

Weshalb ein Agglomerationsprogramm für Nidwalden?
Das Agglomerationsprogramm ist in erster Linie ein räumliches Entwicklungskonzept mit Massnahmen zur Umsetzung einer Gesamtstrategie, welche einer nachhaltigen, koordinierten Verkehrs- und Raumordnungspolitik dient. Den Behörden des Kantons Nidwalden und der Gemeinden sollen Entscheidungsgrundlagen und Massnahmen für eine aus Sicht von Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft verträgliche und koordinierte Entwicklung zur Verfügung gestellt werden. Die Attraktivität Nidwaldens soll auch in Zukunft erhalten und gestärkt werden, ohne dass die Verkehrs- und Umweltprobleme überhand nehmen. Deshalb ist es notwendig, die Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung besser und über die Gemeindegrenzen hinaus aufeinander abzustimmen.

Lebensqualität trotz starkem Wachstum erhalten
Im Kanton Nidwalden entwickelt sich die Bevölkerungszahl überdurchschnittlich stark. Die Siedlungsentwicklung und das Verkehrsaufkommen sind eng miteinander verknüpft. Neue Wohnungen und Arbeitsplätze verursachen zusätzlichen Verkehr – wie dieser aussehen wird, hängt davon ab, wo die Siedlung in Zukunft wachsen wird. Die Pendlerbewegungen im motorisierten Individualverkehr sowie im öffentlichen Verkehr (ÖV) haben zugenommen, was zu Kapazitätsengpässen auf Strasse und Schiene führt. Die Folge sind Staus, Behinderungen des strassengebundenen ÖV, eine Abnahme der Verkehrssicherheit, vor allem für den Langsamverkehr, sowie eine Zunahme der Umweltbelastungen bezüglich Luft und Lärm. Ohne Massnahmen werden sich diese Probleme aufgrund des erwarteten Bevölkerungswachstums von rund 12% bis ins Jahr 2030 noch verschärfen und können zu einer erheblichen Verschlechterung der Lebensqualität und Attraktivität des Raums Nidwalden führen. Dieser Entwicklung soll mit den im Agglomerationsprogramm vorgeschlagenen Massnahmen entgegengewirkt werden.

Wie soll sich Nidwalden räumlich entwickeln?
Das Agglomerationsprogramm soll einen Beitrag zur haushälterischen Bodennutzung leisten und bei der Siedlungsentwicklung eine Trendwende einläuten. Denn je stärker die Siedlungen in schlecht erschlossenen Gebieten wachsen, desto grösser ist der Bedarf an zusätzlicher Strasseninfrastruktur und an neuen Angeboten im öffentlichen Verkehr – und desto höher sind die Kosten für Bund, Kanton und Gemeinden. Das Agglomerationsprogramm Nidwalden will mit verschiedenen vernetzten, zukunftsfähigen und nachhaltigen Massnahmenpaketen eine gute Erschliessung für Wirtschaft und Gesellschaft bei kleiner Belastung für die Umwelt und tragbaren Kosten ermöglichen.

Agglomerationsprogramm Nidwalden 2. Generation (AP NW 2G)
Das Agglomerationsprogramm Nidwalden der 2. Generation mit insgesamt 22 Massnahmenpaketen wurde ab 2009 unter Federführung des Kantons in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden erarbeitet. Nach der Verabschiedung des AP NW 2G durch den Regierungsrat am 13. Dezember 2011 hat der Bund im Rahmen des Prüfprozesses (2012 bis 2014) die Gesamtwirkung des Programms beurteilt.

Gemäss Bundesbeschluss vom 16. September 2014 über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr unterstützt der Bund das AP NW 2G aufgrund seiner positiven Wirkung mit einem Beitragssatz von 40%. Demnach werden im Rahmen der 2. Generation ab 2015 bis 2018 ausgewählte A-Massnahmen mit rund 3.53 Mio. Franken mitfinanziert. Gestützt auf den Bundesbeschluss wurde anfangs 2015 die Leistungsvereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und dem Kanton Nidwalden zur gesamthaften Umsetzung des AP LU 2G unterzeichnet.

Seither wurden bereits mehrere Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen und planerische und infrastrukturelle Projekte umgesetzt. Die Umsetzung der weiteren Massnahmen ist seitens der zuständigen kommunalen und kantonalen Behörden in Arbeit (Erarbeitung Vorprojekte, Sicherstellung Finanzierung etc.). Der Stand der Planung und Realisierung sämtlicher Massnahmen (A-Massnahmen: 2015-2018 / B-Massnahmen: 2019-2022 / C-Massnahmen ab 2023) des AP NW 2G wird regelmässig mittels eines Planungs- und Umsetzungsprogramms ermittelt. Finanzierungsvereinbarungen im Rahmen der 2. Generation können mit dem Bund noch bis im Jahr 2027 abgeschlossen werden.

Agglomerationsprogramm Nidwalden 3. Generation (AP NW 3G)
Das Agglomerationsprogramm ist ein langfristiges Planungsinstrument, das in der Regel alle vier Jahre aktualisiert und optimiert wird. Im September 2014 hat der Regierungsrat als Träger des Agglomerationsprogramms in Absprache mit den Gemeinden entschieden, auf die Erarbeitung und Einreichung eines Agglomerationsprogramms Nidwalden der 3. Generation zu verzichten. Stattdessen soll der Fokus voll und ganz auf die Umsetzung der 2. Generation gelegt werden.

Mit dem Verzicht auf die Eingabe eines AP NW 3G ist eine Mitfinanzierung der im Rahmen der 2. Generation definierten B-Massnahmen, unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bund, erst wieder im Rahmen der 4. Generation (ab 2023) möglich. Die 3. und die folgenden Generationen sollen zukünftig über einen neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) finanziert werden. Der Entscheid über die Teilnahme Nidwaldens an der 4. Generation wird voraussichtlich 2017 getroffen.

Agglomerationsprogramm Nidwalden 4. Generation (AP NW 4G)
Unter Einbezug der Gemeinden hat der Regierungsrat im November 2018 beschlossen, das Agglomerationsprogramm Nidwalden weiterzuführen und im Rahmen der 4. Generation des Bundes zu überarbeiten und aktualisieren. Neu umfasst der Agglomerationperimeter auch die Gemeinde Hergiswil, die gemäss der Definition des Bundesamtes für Statistik (BfS) bisher Teil des funktionalen Raums Luzern und somit des AP Luzern war.

Namentlich wegen Verzögerungen aufgrund von Covid-19, wegen fehlenden Grundlagen im Teilbereich Verkehr und weil die Entwicklung einer konsolidierten Zukunftsvorstellung für 2040 für Nidwalden mehr Zeit in Anspruch genommen hat, als geplant war, konnte der Zeitplan für die Erarbeitung des AP NW 4G bis zum Einsendeschluss am 15. Juni 2021 nicht eingehalten werden. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat am 8. Juni 2020 beschlossen, die Arbeiten am AP NW 4G abzubrechen und stattdessen an der 5. Generation teilzunehmen.

Die langfristige, gesamtheitliche Raum- und Verkehrsplanung wird bis zum Start des AP NW 5. Generation im Rahmen der Erarbeitung von Entwicklungsgrundsätzen zwischen Kanton und Gemeinden sowie durch die Erarbeitung des Gesamtverkehrskonzepts ununterbrochen weitergeführt. Gemäss aktuellem Planungsstand werden voraussichtlich kaum grosse Infrastrukturprojekte in den Umsetzungshorizont der 4. Generation fallen. Somit ist zu erwarten, dass keine wesentlichen Bundesbeiträge entfallen. Ferner sind seitens des Bundes keine negativen Konsequenzen durch das Aussetzen der 4. Generation für die Agglomeration Nidwalden absehbar. Die Agglomeration Nidwalden wird weiterhin unter den beitragsberechtigten Städten und Agglomerationen (BeSA) aufgeführt.

Agglomerationsprogramm Nidwalden & Engelberg der 5. Generation (AP 5)
Die Erarbeitung des AP 5 ist gestartet. Als Grundlage wurden im Dezember 2020 Entwickungsgrundsätze zwischen Kanton und Gemeinden vereinbart (siehe untenstehende Dokumente). Diese Grundsätze für die Bereiche Siedlung und Verkehr gelten behördenverbindlich und sind bereits im Gesamtverkehrskonzept (GVK) zu berücksichtigen, das demnächst fertiggestellt wird. Insbesondere die Ergebnisse des GVK bilden zentrale Grundlagen, auf denen das neue AP 5 aufbaut. Die langfristige, gesamtheitliche Raum- und Verkehrsplanung wird somit ohne Unterbruch weitergeführt. Eingaben für die 5. Generation sind beim Bund bis am 31. März 2025 möglich. Die Umsetzung folgt planmässig ab dem Jahr 2028.

Der Regierungsrat investiert damit gezielt in eine kohärente Raumentwicklungs- und Verkehrspolitik, um die Qualität des Verkehrssystems und die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern, die Umweltbelastung zu reduzieren und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken.

Videos zum Agglomerationsprogramm:
Agglomerationsprogramm Nidwalden: Wie soll sich Nidwalden bis 2030 entwickeln?
Agglomerationsprogramm Nidwalden: Mobilität und Verkehr
Agglomerationsprogramm Nidwalden: Siedlung und Landschaft

Links:
Bundesamt für Raumentwicklung
Freiraum- und Naherholungskonzept

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Zugehörige Objekte

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Agglomeration NW - Vereinbarung Entwicklungsgrundsätze Download 0 Agglomeration NW - Vereinbarung Entwicklungsgrundsätze
Bericht AP NW Abgabe Bund Karten 1-11.pdf Download 1 Bericht AP NW Abgabe Bund Karten 1-11.pdf
Bericht AP NW Abgabe Bund Karten 12-15.pdf Download 2 Bericht AP NW Abgabe Bund Karten 12-15.pdf
Bericht AP NW Abgabe Bund Karten 16-23.pdf Download 3 Bericht AP NW Abgabe Bund Karten 16-23.pdf
Bericht AP NW Abgabe Bund.pdf Download 4 Bericht AP NW Abgabe Bund.pdf
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Massnahmenblatter AP NW Abgabe Bund.pdf Download 8 Massnahmenblatter AP NW Abgabe Bund.pdf
Prüfbericht des Bundes zum Agglomerationsprogramm Nidwalden 2. Generation Download 9 Prüfbericht des Bundes zum Agglomerationsprogramm Nidwalden 2. Generation
Anhang 3 zum PHB - Kompetenzmatrix.pdf Download 10 Anhang 3 zum PHB - Kompetenzmatrix.pdf
Anhang 2 zum PHB - Arbeits- und Terminplan vom 27.07.2022.pdf Download 11 Anhang 2 zum PHB - Arbeits- und Terminplan vom 27.07.2022.pdf
Projekthandbuch (PHB) AP 5 V14 vom 23.01.2023.pdf Download 12 Projekthandbuch (PHB) AP 5 V14 vom 23.01.2023.pdf
Anhang 1 zum PHB - Organigramm V14 vom 16.01.2023.pdf Download 13 Anhang 1 zum PHB - Organigramm V14 vom 16.01.2023.pdf
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