Nutzungsänderung von Bauten ausserhalb Bauzonen

Durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft (Betriebszusammenlegungen, Betriebsaufgaben, Änderungen in der Bewirtschaftungsart, die Realisierung von Neubauten oder Ähnlichem) verlieren regelmässig nutzbare Bauten, Bauteile oder Einzelräume ausserhalb Bauzone ihren bisherigen Verwendungszweck. Solche Gebäude oder Bauteile werden anschliessend abgebrochen, anderweitig landwirtschaftlich genutzt oder Zweckänderungen zugeführt.

Das vorliegende Merkblatt soll aufzeigen, welche raumplanungsrechtlichen Möglichkeiten bei der nutzungsmässigen Zweckänderung solcher Bauten, Bauteile oder Räume bestehen, welche Verfahren und Bewilligungen nötig sind und welche Veränderungen idR. möglich bzw. nicht möglich sind.
baufälliges Nebengebäude

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Baudirektion