Bildungswesen in der Schweiz
Jedes Kind hat die Möglichkeit, während ein oder zwei Jahren den Kindergarten zu besuchen. Ab dem sechsten Altersjahr kann es die obligatorische Schulzeit beginnen.
Jeder Kanton hat seine eigenen Schulgesetze. Die Kantone bemühen sich jedoch, im Bereich der obligatorischen Schule (Dauer, Eintrittsalter, Rahmenlehrpläne) sowie der Anerkennung gleichwertiger Ausweise und Diplome ihre Praxis zu vereinheitlichen.
Die kantonalen Bildungsdepartemente stehen allen öffentlichen Lehranstalten des Kantons vor. Die Privatschulen sind ebenfalls den geltenden kantonalen Gesetzen unterworfen. Die Gemeinden verwalten die Kindergärten, Primar- und Orientierungsschulen unter der Aufsicht des Kantons.
In jeder Gemeinde geben die Schulbehörden Auskunft über Kindergarten, Primar- und Orientierungsschule. Für die anderen Schulen muss man sich direkt an die betroffene Lehranstalt oder an die kantonale Bildungsdepartemente wenden. Die Berufsberatungen informieren über alle Bildungsmöglichkeiten, Spezialisierungsmöglichkeiten und Weiterbildungen nach der obligatorischen Schule.
Andere Links
- Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)
- Educa : der Schweizer Bildungsserver
- Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT)
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Direktionssekretariat der Bildungsdirektion | 041 618 74 00 | bildungsdirektion@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bildungsdirektion |