Finanzdirektion
Die Finanzdirektion erfüllt die Aufgaben auf dem Gebiete des Finanzhaushaltes, der Steuern, des Personals und der Informatik. Sie nimmt die ihr zustehenden Anstellungen vor, erlässt Verfügungen und Entscheidungen im Verwaltungsverfahren im Rahmen der Zuständigkeit gemäss der Gesetzgebung und vertritt den Regierungsrat in diesen Verfahren sowie in solchen der Verwaltungsrechtspflege.
|