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Ausländische Arbeitskräfte (ausserhalb EU/EFTA)

Zuständiges Departement:Volkswirtschaftsdirektion
Zuständige Amtsstelle:Industrie, Gewerbe und Arbeit

Für die Erwerbstätigkeit (selbständig/unselbständig) brauchen Personen von ausserhalb des EU-/EFTA Raumes eine Aufenthaltsbewilligung vom Amt für Justiz, Abteilung Migration und eine Arbeitsbewilligung vom Amt für Arbeit.
Für diese Personen muss auch ein Gesuch bei einem Stellenwechsel eingereicht werden.

Für ausländische Artisten, Tänzerinnen und Discjockeys muss das spezielle Aufenthaltsgesuchsformular A 7 verwendet werden.

Ausländische Musiker müssen das Aufenthaltsgesuchsformular M 8 verwenden.

Merkblatt und Gesuchsformular für ausländische Arbeitskräfte ausserhalb EU/EFTA finden Sie im Online-Schalter.

Verantwortlich Telefon
Portmann, Armin 041 618 76 52

Publikationen Kategorie:
Name Herausgeber Autor Kategorie Datum Laden Bestellen Info
Ausländische Firmen im Baugewerbe Volkswirtschaftsdirektion Industrie, Gewerbe und Arbeit Merkblatt 30. Apr. 2010 (pdf, 34.3 kB)  
Beschäftigung von Asylsuchenden (AfA) Kanton NW Regierungsrat Merkblatt 6. Apr. 2004 (pdf, 52.5 kB)  
Beschäftigung von Au-pair-Angestellte Volkswirtschaftsdirektion Industrie, Gewerbe und Arbeit Merkblatt 27. Juli 2010 (pdf, 40.4 kB)  
Checkliste Gesuchsunterlagen (Kurz- und Aufenthaltsbewilligungen) Bundesamt für Migration BFM Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD Merkblatt 21. Jan. 2008 (pdf, 55.7 kB)  
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