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Teilrevision kantonaler Richtplan 2009

Zuständiges Departement:Baudirektion
Zuständige Amtsstelle:Amt für Raumentwicklung

Titelblatt Richtplan

Die Nidwaldner Regierung und der Nidwaldner Landrat haben den tiefgreifend überarbeiteten Richtplan verabschiedet und erlassen. Die Teilrevision nimmt gebührend Rücksicht auf die raumwirksamen Entwicklungen, insbesondere die veränderte aviatische Nutzung des Flugplatzes Buochs.

Die letzte Totalrevision des kantonalen Richtplans wurde am 15. Januar 2003 mit der Genehmigung durch den Bundesrat abgeschlossen. Im April 2005 hat der Regierungsrat das Raumordnungskonzept Flugplatz Buochs genehmigt, das die verschiedenen Nutzungen im Flugplatzbereich aufeinander abstimmt und Anweisungen zu künftigen, raumwirksamen Entwicklungen gibt. Um diese Aussagen behördenverbindlich umsetzen zu können, musste der kantonale Richtplan angepasst werden.
Unter der Federführung des Amtes für Raumentwicklung wurde der Richtplan verwaltungsintern überprüft und nach Durchsicht der Koordinationsaufgaben eine Teilrevision der Koordinationsblätter eingeleitet. Von den insgesamt zirka 130 Koordinationsaufgaben wurden deren 50 überarbeitet und den neuen räumlichen Gegebenheiten angepasst. Aufgrund der veränderten aviatischen Nutzung auf dem Flugplatz Buochs mussten zudem das Objektblatt zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) sowie der Sachplan Militär (SPM) angepasst und das Betriebsreglement der Airport Buochs AG einer Überarbeitung unterzogen werden. Die Unterlagen wurden Ende 2007 für die öffentliche Mitwirkung freigegeben.
Die Unterlagen zur Teilrevision des Richtplans wurden zwischen dem 10. Januar und dem 16. März 2008 öffentlich aufgelegt. Zu den 42 veränderten, sieben neu erstellten und vier entfernten Koordinationsblättern sowie den sieben veränderten Karten gingen etwas mehr als 150 Änderungsanträge oder Hinweise von Gemeinden, Parteien, Korporationen, Vereinen, Verbänden und Privatpersonen ein. Die Anliegen wurden in einem Mitwirkungsbericht kommentiert und bei Bedarf in den nun vorliegenden Revisionsentwurf eingearbeitet. Gemäss dem kantonalen Baugesetz ist der Landrat für den endgültigen Erlass des Richtplans zuständig. Er hat die Teilrevision im Frühjahr 2009 erlassen. Die Unterlagen liegen nun beim Bundesrat zur Genehmigung.