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09.09.2010 10:17:34


Wappen der Nidwaldner Geschlechter

Zuständige Amtsstelle:Staatsarchiv

Nidwaldner Fahnenbuch von 1740

Vollwappen der Zelger, Lussi und Kaiser im Nidwaldner Fahnenbuch von 1740


Das Staatsarchiv ist Anlaufstelle für Wappenfragen. Um solche Recherchen zu erleichtern, stellt es eine Sammlung der Nidwaldner Geschlechterwappen online zur Verfügung.


Sammlung der Nidwaldner Geschlechterwappen
Die Wappen der Nidwaldner Geschlechter stehen in zwei Varianten online zur Verfügung:

Die Wappensammlung enthält 86 Wappen einheimischer Nidwaldner Geschlechter, die noch existieren oder die historisch von Bedeutung gewesen sind. Das Staatsarchiv ist an weiteren Varianten der Wappen interessiert und sammelt diese.

Zu jedem Geschlecht sind zusätzliche Informationen angeführt: Heimatgemeinden in Nidwalden, Jahr der erstmaligen Erwähnung in Nidwalden sowie Quellen- und Literaturhinweise. Das Wappenbuch enthält zudem eine kurze Einführung in die Wappenkunde.


Hinweise zu den Wappen und weitere Informationen
Im Wappenbuch (PDF-Download) sind Hinweise zu den Wappen bereits enthalten. Für die Online-Wappensammlung gibt es ein separates Abkürzungs-, Quellen- und Literaturverzeichnis mit weiterführenden Erklärungen.

Bestellung von Wappen
Sie können grössere Versionen der Wappen in höherer Auflösung (2-3 MB, 600 dpi) für SFr. 10.– pro Wappen im Staatsarchiv bestellen. Diese Versionen eignen sich z. B. als Zeichnungsvorlagen. Gerne senden wir Ihnen die Wappen per E-Mail.


Ältere Wappensammlungen
Im Staatsarchiv werden auch ältere Wappensammlungen aufbewahrt:

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Wie finde ich mein Wappen?
In der Schweiz darf jede Person ein eigenes Wappen führen oder eines annehmen. Es ist jedoch nicht erlaubt, ein bestehendes Wappen zu übernehmen und dieses als eigenes Wappen auszugeben.


Wappensuche
Nachforschungen nach ihrem Wappen können Sie ohne weiteres selbst besorgen. Archive und Bibliotheken bieten einen Einstieg. Gehen Sie wie folgt vor:
  1. Wo hatten Ihre Vorfahren früher – vor 1798 – das Bürgerrecht?
  2. Führte einer Ihrer Vorfahren ein Wappen? Wenn einer Ihrer Vorfahren ein Siegel hatte, führte er auch ein Wappen. Siegel hatten insbesondere Ratspersonen, Beamte oder Kaufleute.
  3. Stammen Sie von einem Wappenträger ab? Sie müssen in direkter Linie von einem Wappenträger abstammen, damit Sie dessen Wappen führen dürfen. Prüfen Sie die Abstammung sorgfältig.
  4. Ist das Wappen heraldisch richtig? Bereinigen Sie ein gefundenes Wappen, wenn es nicht den heraldischen Regeln entspricht.

Wenn Sie kein Wappen finden, können Sie ein neues eigenes Wappen schöpfen. Ziehen Sie dazu am besten einen Heraldiker bei.

Verantwortlich Telefon
Staatsarchiv 041 618 51 51

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