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Naturgefahren

Zuständiges Departement:Landwirtschafts- und Umweltdirektion
Zuständige Amtsstelle:Amt für Wald und Energie

Steinschlag

Aufgrund der zahlreichen Gefahrenprozessen in Nidwalden, geniesst der Schutz vor Naturgefahren einen hohen Stellenwert. Gefahren sind:

  • Steinschlag und Felsstürze

  • Murgänge

  • Rutschungen

  • Lawinen

  • Hochwasser und Wildbäche


Die Errichtung des Frühwarndienstes Lawinen, die Bereitstellung von Grundlagen zur Beurteilung von Naturgefahren (Gefahrenkarten, Ereigniskataster, Schutzbautenkataster, usw.), die Beratung von Gemeinden, Korporationen und Dritten, sowie die Gewährleistung einer optimalen Bewirtschaftung und Pflege der Schutzwälder gehören zu den Dienstleistungen der Behörde im Bereich Naturgefahren.

Verantwortlich Telefon Preis
Braschler, Urs 041 618 40 52 0

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