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Tiefenlager

Zuständiges Departement:Baudirektion
Zuständige Amtsstelle:Direktionssekretariat der Baudirektion

Geologische Tiefenlager
Der Bund ist auf der Suche nach geeigneten Standorten für die sichere Lagerung radioaktiver Abfälle, welche bei der Stromgewinnung, dem Rückbau von Kernanlagen sowie in Medizin, Industrie und Forschung anfallen. Das Kernenergiegesetz (KEG) schreibt in seinem Art. 30 Abs. 2 vor, dass die in der Schweiz entstehenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich im Inland entsorgt werden müssen.

Der Sachplan geologische Tiefenlager legt dabei Verfahren und Kriterien fest, nach denen Standorte für geologische Tiefenlager in der Schweiz ausgewählt werden. Die Federführung des Verfahrens liegt beim Bundesamt für Energie (BFE).

Der Kanton Nidwalden koordiniert das Verfahren bezüglich der potenziellen Standortregion Wellenberg, welche auf seinem Territorium liegt, und unterstützt die beteiligten Gemeinden, eine regional abgestimmte Position zu entwickeln.

Aktuelles
28. Juli 2010: Forschungsprojekt "Werthaltungen und Meinungen bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle"

30. Juni 2010: Infobroschüre der Kantone Nidwalden und Obwalden zum laufenden Auswahlverfahren

28. Mai 2010: Bekanntgabe Provisorische Standortregionen

28. Mai 2010: Bekanntgabe Beurteilungsmethodik sozioökonomische und ökologische Auswirkungen von Lagern für radioaktive Abfälle

6. Mai 2010: Bekanntgabe KNS-Gutachten Standortvorschläge

26. Februar 2010: Bekanntgabe ENSI-Gutachten Standortvorschläge

10. Dezember 2009: Bekanntgabe Provisorische Planungsperimeter

6. November 2008: Bekanntgabe mögliche Standortgebiete

Position Kanton Nidwalden
Die Nidwaldner Bevölkerung hat sich in zwei Urnengängen (1995, 2002) deutlich gegen ein geologisches Tiefenlager im Wellenberg ausgesprochen. Diese Volksentscheide sind von den Bundesinstanzen zu respektieren. Der Regierungsrat setzt alle demokratischen und rechtlichen Mittel ein, damit der Wellenberg aus der Liste der möglichen Standorte entfernt wird.

Trotz der deutlich ablehnenden Haltung setzt sich der Kanton Nidwalden für einen transparenten und fairen Sachplanungsprozess ein. Er wird die kantonalen Interessen mit Nachdruck vertreten und die betroffenen Gemeinden in ihren Bemühungen unterstützen. Der Regierungsrat hat Vertretungen in die verschiedenen Koordinationsgremien des Bundes delegiert. Sie nehmen einerseits eine Kontrollfunktion wahr und sorgen andererseits dafür, dass die Nidwaldner Bevölkerung stets über das laufende Verfahren informiert ist und ihre Anliegen eingebracht werden können.

Kernenergiegesetz
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat am 21. März 2003 das revidierte Kernenergiegesetz verabschiedet.
Link: 732.1 Kernenergiegesetz (KEG)

Sachplan geologische Tiefenlager
Das Auswahlverfahren für Standorte für geologische Tiefenlager wird im sogennanten Sachplan geologische Tiefenlager geregelt. Mit dem Sachplan wird ein transparentes, nachvollziehbares und verbindliches Auswahlverfahren gewährleistet. Das Bundesamt für Energie (BFE) trägt dabei die Gesamtverantwortung.

Am 2. April 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager verabschiedet. Dieser legt die Sachziele des Bundes sowie Verfahren und Kriterien fest, nach denen das Standortauswahlverfahren für alle Abfallkategorien in der Schweiz durchgeführt wird. Bei der Standortsuche steht die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt an oberster Stelle.
Link: Konzeptteil Sachplan Geologisches Tiefenlager

Faktenblätter zum Auswahlverfahren
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat rund um die Thematik Auswahlverfahren für Standorte für geologische Tiefenlager Faktenblätter erarbeitet.
Link: Übersicht Faktenblätter
Link: Faktenblatt Standort Wellenberg

Möglichkeiten der Mitwirkung für Bevölkerung
Eine offene, transparente Information und eine angemessene Partizipation sind wesentlich für die erfolgreiche Durchführung des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager. Die Beteiligung der betroffenen Kantone, Regionen und Gemeinden ist deshalb in allen Etappen des Verfahrens ein zentrales Thema.

Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, technische und wissenschaftliche Fragen zu Sicherheit und Geologie einzubringen. Diese Fragen werden von einem Expertengremium, dem Technischen Forum Sicherheit, diskutiert und beantwortet.

In Etappe 1 des Auswahlverfahrens (Herbst 2008 bis Ende 2010) werden in allen Standortregionen Verfahren zur Einbindung der betroffenen Gemeinden vorbereitet – als regionale Partizipation bezeichnet. Damit wird gewährleistet, dass die Interessen, Bedürfnisse und Werte der betroffenen Gemeinden und der Bevölkerung berücksichtigt werden. Die Gemeinden der Standortregionen arbeiten mit dem Bundesamt für Energie (BFE) bei der Organisation und Durchführung der Partizipation zusammen, die Standortkantone koordinieren diese Zusammenarbeit. Aufgebaut wird die regionale Partizipation vom sogenannten Startteam bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Kantone und Gemeinden.

Für jede der 3 Etappen des Auswahlverfahrens wird zudem ein dreimonatiges formelles Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren durchgeführt, in dem alle Betroffenen zu den erarbeiteten Resultaten Stellung nehmen können. Die Resultate der Etappe 1 werden vom 1. September bis 30. November 2010 öffentlich aufgelegt. Die Dokumente der Standortregion Wellenberg werden in den Gemeinden im Planungsperimeter (Wolfenschiessen, Enelberg, Dallenwil und Oberdorf) und bei der Baudirektion Nidwalden, Amt für Raumentwicklung, aufgelegt.

Zum Auftakt der Anhörung führen das Bundesamt für Energie (BFE) und die Kantone Nidwalden und Obwalden am 20. September 2010 eine Informationsveranstaltung in Stans durch.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich Telefon
Achermann, Urs Philipp 041 618 72 24

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