Gefährliche Hunde
Der Bundesrat erliess aufgrund einer tödlichen Bissverletzung von Hunden am 12. April 2006 Massnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunden, die auf den 2. Mai 2006 in Kraft traten. Der Kanton Nidwalden verfügt seit dem 4. Februar 2004 über ein modernes Hundegesetz. Darin ist in Art. 5 festgehalten, dass der Kanton eine Stelle bezeichnet, bei der Bissverletzungen von Hunden und Bedrohungen durch Hunde gemeldet werden können. Betroffene sowie informierte Personen, insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, die Polizei und Versicherer sind angehalten, derartige Vorkommnisse zu melden. In § 1 Abs. 2 der vom Regierungsrat erlassenen Hundeverordnung vom 21. Dezember 2004 ist das Amt für Justiz die Meldestelle gemäss Art. 5 des Hundegesetzes für Angriffe und Bedrohungen. Aufgrund der dringlichen Massnahmen des Bundesrates müssen Hundebisse mittlerweile zwingend gemeldet werden. Seit dem 1. Januar 2004 ist das beim Laboratorium der Urkantone angegliederte Veterinäramt der Urkantone für die Kantone UR, SZ, OW und NW für den Vollzug der Veterinärgesetzgebung zuständig. Durch die dringlichen Massnahmen des Bundesrates wurde das ansonsten aktuelle Hundegesetz des Kantons Nidwalden in diesem Punkt überholt, weshalb wir Ihnen eine pragmatische Lösung wie folgt vorschlagen:
Wenden Sie sich bei Fragen an das Veterinäramt der Urkantone (041 825 41 51). Weitere Informationen finden Sie auch beim Laboratoriume der Urkantone
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