Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft
Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft Das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare tritt am 01. Januar 2007 in Kraft. Dieses Gesetz ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren in der Schweiz ihre Partnerschaft eintragen zu lassen. Voraussetzungen für die Eintragung Vorverfahren der Eintragung Eintragung in der Schweiz Eintragung im Ausland Wirkungen der Eintragung
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