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Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft

Zuständige Amtsstelle:Zivilstandsamt

Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft

Das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare tritt am 01. Januar 2007 in Kraft. Dieses Gesetz ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren in der Schweiz ihre Partnerschaft eintragen zu lassen.

Voraussetzungen für die Eintragung
Vorverfahren der Eintragung
Eintragung in der Schweiz
Eintragung im Ausland
Wirkungen der Eintragung