Alkoholzehntel
Die Kantone werden im Verhältnis der Wohnbevölkerung am Gesamtbetrag beteiligt. Der Beitrag für die Prävention ist enorm wichtig. Dass die Kantone zehn Prozent des Reinertrages der Eidgenössischen Alkoholverwaltung erhalten, ist in der Bundesverfassung festgeschrieben. Dieser Anteil, der so genannte Alkoholzehntel, wird für die Bekämpfung des Alkoholismus, des Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs in ihren Ursachen und Wirkungen verwendet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Eidgenössischen Alkoholverwaltung unter: www.eav.admin.ch