Krankenpflegeversicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG (Krankenversicherungsgesetz) gewährt Leistungen bei:

a) Krankheit
b) Unfall, soweit dafür keine Unfallversicherung aufkommt
c) Mutterschaft

Die Grundversicherung ist für jedermann obligatorisch. Die Einwohnerkontrollen der Gemeinden kontrollieren die Versicherungspflicht ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Alle versicherungspflichtigen Personen können unter den Krankenversicherern frei wählen. Die Versicherer müssen in ihrem örtlichen Tätigkeitsbereich jede versicherungspflichtige Person aufnehmen.

Die Prämien für die Grundversicherung hängen vom Wohnort der Versicherten ab. Ansonsten bezahlen erwachsene Versicherte überall die gleiche Prämie (Kopfprämie). Für Kinder und Jugendliche in Ausbildung gibt es reduzierte Prämien.

Weitere Informationen über Sozialversicherungen finden Sie bei der Ausgleichskasse Nidwalden.

Folgende Internet-Links geben Auskunft über die Krankenversicherung im Allgemeinen und über Prämienvergleiche:
www.santesuisse.ch
www.comparis.ch

Zugehörige Objekte