Meldepflicht

Die Meldepflicht beginnt mit der Abgabe des Dienstbüchleins durch die Militärverwaltung (Kreiskommando) und endet für

  • Angehörige der Armee (AdA) und Angehörige des Zivilschutzes (AdZS) bis zur Entlassung aus der Dienstpflicht.
  • Nichteingeteilte und Dienstuntaugliche bis zur Vollendung ihrer Ersatzpflicht (11 Ersatzjahre), jedoch längstens bis zum Ende des vollendeten 37. Altersjahr.

Änderungen von persönlichen Daten, von Wohnadresse, Beruf, Personalien sind innerhalb von
14 Tagen zu melden.

Hier können Sie Ihre Adressänderung melden

Amt für Militär und Zivilschutz
Kreiskommando
Kantonsstrasse 5
Postfach 1247
6371 Stans-Oberdorf

Telefon: 058 467 56 13
Mail: kreiskommando@nw.ch

Das Dienstbüchlein ist durch den Meldepflichtigen dem Kreiskommando für die Anpassung zuzustellen.

Weitere Informationen

Pflichten ausser Dienst

Zugehörige Objekte

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