Ausbildung

Die Schutzdienstpflichtigen werden in erster Linie nach ihren beruflichen und persönlichen Fähigkeiten eingeteilt. Die Ausbildung ist auf den Einsatz bei Katastrophen und Notlagen ausgerichtet.

Schutzdienstpflichtige werden in die folgenden Grundfunktionen ausgebildet:

Stabsassistentzur Führungsunterstützung
Betreuerzur Betreuung schutzsuchender Personen
Pionierfür Instandstellungsarbeiten
Kochzur Sicherstellung der Verpflegung
Materialwartfür die Einsatzbereitschaft des Materials
Anlagewartfür die Einsatzbereitschaft der Schutzanlagen

Seit dem 1. Januar 2005 arbeiten die Kantone Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug und Glarus in der Zivilschutzausbildung zusammen. Die Grund-, Kader- und Zusatzausbildung der Schutzdienstpflichtigen findet in den Ausbildungszentren Schwyz, Cham und Sempach statt. Wiederholungskurse, Weiterbildungen oder Spezialausbildungen werden kantonsspezifisch primär in Nidwalden durchgeführt.

Zugehörige Objekte

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