Schutzbauten

Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner soll ein Schutzplatz in der Nähe des Wohnortes zur Verfügung stehen. Schutzbauten werden primär für den Fall eines bewaffneten Konfliktes erstellt. Sie stehen aber auch bei Katastrophen und Notlagen als Notunterkünfte zur Verfügung. Man unterscheidet zwischen Schutzanlagen und Schutzräumen. Die beim Amt für Militär und Zivilschutz zuständige Stelle «Baulicher Zivilschutz» stellt den notwendigen Schutzraumbau im Kanton sicher. Zivilschutzbauten werden durch Private und durch die öffentliche Hand erstellt.

Schutzräume
Private, öffentliche und Spezial-Schutzräume, künstlich belüftet, für den Schutz der Bevölkerung.

Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)
Schutzräume müssen von den Eigentümern gewartet werden. Bei der periodischen Schutzraumkontrolle wird die Instandhaltung und Bezugsbereitschaft kontrolliert.

Schutzanlagen
Dienen der Zivilschutzorganisationen dazu, die Führungsfähigkeit und die Einsatzbereitschaft sicherzustellen.

Zuständigkeiten
Schutzraum: Der Kanton steuert nach Vorgaben des Bundes den Schutzraumbau. Er bestimmt die Beurteilungsgebiete unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte, Gefahren, Topografie und Hindernisse wie Flüsse, Täler, Hügel, Autobahnen, Bahnlinien usw. Das Amt für Militär und Zivilschutz (Baulicher Zivilschutz) verfügt, gestützt auf die Bundesgesetzgebung, vor der Erteilung der Baubewilligung über die Pflicht zur Erstellung von Schutzräumen oder die Leistung von Ersatzbeiträgen.

Schutzanlagen: Der Bund regelt das Erstellen, die Ausrüstung, den Unterhalt, die Erneuerung und die Umnutzung von Schutzanlagen. Der Kanton legt nach Vorgaben des Bundes den Bedarf an Schutzanlagen fest. Die Gemeinden als Eigentümerinnen der Schutzanlagen sind für die Wartung und den Unterhalt der Schutzanlagen verantwortlich. Für die Wartungsarbeiten werden die Gemeinden durch die Zivilschutzorganisation Nidwalden unterstützt. Für die geschützten Spitäler sind die Spitalträgerschaften gemäss Vorgaben des Bundes verantwortlich.

Adresse Baulicher Zivilschutz, Kantonsstrasse 5, Postfach 1247, 6371 Stans-Oberdorf
Telefon 041 618 43 55
E-Mail baulicher.zivilschutz@nw.ch

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