Tankanlagen - Pflichten von Inhabern und Inhaberinnen

Eigenverantwortung und Sorgfaltspflicht
Die Inhaber und Inhaberinnen erstellen an ihren Anlagen die baulichen und apparativen Vorrichtungen, die zum Schutz der Gewässer erforderlich sind. Sie kontrollieren diese Vorrichtungen regelmässig und sorgen für einen einwandfreien Betrieb und für die Wartung der Anlagen. Dokumente wie Revisions- und Kontrollrapporte sind während mindestens 10 Jahren aufzubewahren. Stellt die für die Anlage verantwortliche Person einen Flüssigkeitsverlust fest, so meldet sie dies unverzüglich der Gewässerschutzpolizei (Tel. 117).

Betrieb und Unterhalt
Periodische Kontrolle der Tankanlagen
Inhaber/innen von bewilligungspflichtigen Anlagen (rote Vignette) sorgen dafür, dass diese periodisch durch eine Fachfirma überprüft werden. Meldepflichtige Anlagen (gelbe Vignette) unterstehen der Kontrollpflicht in Eigenverantwortung.

Funktionskontrolle des Leckanzeigesystems
Wird eine Anlage mittels Leckanzeigesystem überwacht, ist die Funktionstüchtigkeit dieser apparativen Vorrichtung periodisch durch eine Fachfirma kontrollieren zu lassen: einmal jährlich für einwandige Tanks, alle zwei Jahre für doppelwandige Tanks und Rohrleitungen.

Mängel
Werden an einer Anlage Mängel festgestellt, sind diese unmittelbar zu beheben. Behälter von mangelhaften Tankanlagen dürfen erst dann wieder befüllt werden, wenn die Mängel behoben sind.

Änderung einer Anlage
Wird eine Anlage geändert, so ist dies bewilligungs- oder meldepflichtig.

Ausser Betrieb setzen einer Anlage
Wenn es vorgesehen ist, eine Anlage nicht mehr weiter zu betreiben, muss sie durch eine Fachfirma vorschriftgemäss ausser Betrieb gesetzt werden und bei unserem Amt abgemeldet werden.

 

Thembezogene Links

Bewilligungs- und Meldepflicht
Kontrollen
Verband für Gewässerschutz und Tanksicherheit (CITEC SUISSE)
Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA)


Richtlinien / Wegleitungen / Berichte

Tankportal

Zugehörige Objekte