Luft - Massnahmenpläne

Die Luftbelastung in der Zentralschweiz ist hoch. Die Grenzwerte von Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon werden regelmässig grossräumig überschritten. Dies ist aus medizinischer Sicht bedeutsam, denn eine langfristige Belastung ist für die Gesundheit schädlicher als Spitzenbelastungen von kurzer Dauer. Die Zentralschweizer Umweltdirektoren (ZUDK) beschlossen Ende 2005, einen zweiten „Massnahmenplan Luftreinhaltung“ zu erarbeiten, der 2007/08 von den Regierungen aller sechs Zentralschweizer Kantone verabschiedet wurde.

Im ersten Massnahmenplan wurde in erster Linie die Partikelfilterpflicht für Baumaschinen eingeführt. Mit dem Massnahmenplan II werden weitere verschiedene Verursacher von Luftschadstoffen "in die Pflicht genommen" (siehe unten Link auf MaPla II). Sie alle sollen dazu beitragen, dass die Schadstoffbelastung der Luft weiter verringert werden kann. Der Handlungsbedarf besteht solange, bis die Grenzwerte mittel- und längerfristig unterschritten werden.

Themenbezogene Links:

Bundesamt für Umwelt (BAFU), Massnahmenpläne zur Luftreinhaltung                   
Zentralschweizer Umweltdirektionen (ZUDK) – Massnahmenplan Luftreinhaltung


Richtlinien / Wegleitungen / Berichte
•  Zentralschweizer Massnahmenplan II

Zugehörige Objekte