Grundwasser - Bohrungen

Bohrungen dienen der Erkundung und Nutzung des Untergrundes:

  • Sondierbohrungen zur Abklärung der geotechnischen und hydrogeologischen Verhältnisse sowie unterirdische Belastungen wie Altlasten
  • Erdsonden- und Geothermiebohrungen zur Nutzung der Erdwärme
  • Grundwasserbohrungen zum Bezug von Grundwasser zu Trink- und Brauchwasserzwecken sowie für Wärmepumpen und Kühlanlagen.

Bohrungen sind  mechanische Eingriffe in den Untergrund, welche bei unsachgemässer Ausführung negative Auswirkungen auf die geologischen Verhältnisse oder das Grundwasser haben können. Zudem fallen je nach Bohrverfahren Abwasser und Schlamm an, welche fachgerecht entsorgt werden müssen. Bohrungen müssen von Fachpersonen ausgeführt und begleitet werden.

Bewilligungsverfahren
In den Gewässerschutzbereichen Au und Ao sowie in Grundwasserschutzzonen und -arealen ist für Bohrungen eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Amtes für Umwelt erforderlich (Art. 32 Abs. 2 Bst. f GSchV). Das Verfahren unterscheidet sich je nach Zweck der Bohrung:

  • Für temporäre Sondierbohrungen, welche lediglich der Erkundung des Untergrundes und der Untersuchung des Grundwassers dienen, ist dem Amt für Umwelt ein Gesuch um Bohrungen zusammen mit den darin bezeichneten Unterlagen einzureichen. Temporäre Sondierbohrungen werden in der Regel ohne Baubewilligungsverfahren bewilligt.
  • Bohrungen, welche zu Trink- und Brauchwasserzwecken abgeteuft werden, sind gemäss Art. 98 bzw. 100 GewG je nach Entnahmemenge melde- oder konzessionspflichtig. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Dienstleistung Wasserbezug aus öffentlichen Gewässern.
  • Erdsonden, Geothermie- oder Grundwasserbohrungen zur Wärmegewinnung oder Kühlung sind je nach Ausführung konzessions- oder bewilligungspflichtig. Weitere Informationen finden Sie in der Dienstleitung Wärmegewinnung und Kühlung aus Wasser und Untergrund.

Schutzmassnahmen
Die Massnahmen zum Schutz des Untergrundes, der Umwelt und der Gewässer werden in den je nach Verwendungszweck erforderlichen gewässerrechtlichen Konzession und gewässerschutzrechtlichen Bewilligung festgelegt. Folgende Punkte sind besonders wichtig:

  • Die über dem Grundwasserleiter liegende, schützende Deckschicht muss so gut als möglich erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt (z.B. mittels Tonabdichtungen)
  • Das im Untergrund verbleibende Rohr ist gegen oben dicht abzuschliessen. Oberflächenwasser darf nicht direkt in das Rohr gelangen können
  • Grundwasserstockwerke dürfen durch Bohrungen nicht hydraulisch miteinander verbunden werden. Fliessverbindungen sind durch Abdichtungen zu unterbinden
  • Bohrabwasser und -schlamm müssen fachgerecht entsorgt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt „Bohrschlamm und Abwasser aus Erdwärmesonden-Bohrungen“ (folgt später). Obwohl sich dieses speziell auf Erdsondenbohrungen bezieht, ist es sinngemäss bei allen Bohrungen anzuwenden

Dokumentation des Untergrundes
Jede ausgeführte Bohrung bringt weitere wertvolle Informationen über den Untergrund und das Grundwasser. Die Erkenntnisse aus der Bohrung werden vom Geologen oder der Bohrfirma auf einem Bohrprofil bzw. Bohrrapport dokumentiert. Damit die Zusammenhä;nge im Untergrund laufend verbessert werden können, sammelt, erfasst und archiviert das Amt für Umwelt diese Bohrinformationen. Wir bitten Sie deshalb, uns die Ihnen vorliegenden Bohrdaten und Messungen zuzustellen.

Themenbezogene Links

Planerischer Grundwasserschutz
Wasserbezug aus öffentlichen Gewässern
Wärmepumpen/Kühlanlagen


Richtlinien / Wegleitungen / Berichte

Gewässerschutzkarte Nidwalden (im Themenbaum Hacken bei 'GGW Gewässerschutzbereiche' setzen)
Wegleitung Grundwasserschutz, Bundesamt für Umwelt (BAFU)

 

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