Luftfahrthindernis melden / bewilligen
Als Luftfahrthindernis gelten Anlagen und Bepflanzungen, wenn sie in überbauten Zonen eine Höhe von 60 Metern und mehr sowie ausserhalb solcher Gebiete eine Höhe von mindestens 25 Meter aufweisen. Rund um Flugplätze gelten spezifische Regeln.
Eigentümer oder Ersteller solcher Anlagen sind verpflichtet, ein Hindernisprojekt beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) registrieren oder bewilligen zu lassen. Der Gesuchssteller kann die Registrierung auf der Homepage des BAZL https://obstacleportal.ch/#/login vornehmen. Bei allfälligen Fragen oder Hilfestellungen kann das Amt für Wald und Energie (kantonale Kontrollstelle) hinzugezogen werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Wald | 041 618 40 50 | awn@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Wald und Naturgefahren | 041 618 40 50 | awn@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Landwirtschafts- und Umweltdirektion |