Rechtsdienst

Der zentrale Rechtsdienst des Kantons unterstützt den Regierungsrat, die Direktionen und die Ämter bei ganz unterschiedlichen rechtlichen Belangen. Eine der wichtigsten Aufgaben ist die juristische Begleitung aller Gesetzgebungsprojekte. Der Rechtsdienst ist dafür verantwortlich, dass die kantonalen Erlasse keine rechtlichen Fehler beinhalten. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf verständliche, einheitliche und möglichst schlanke Gesetze und Verordnungen gelegt. Zudem führt der kantonale Rechtsdienst in Verwaltungsbeschwerdeverfahren den Schriftenwechsel durch. Er lädt die Verfahrensparteien zur Stellungnahme ein und bereitet anschliessend den Beschwerdeentscheid vor. Die Gemeinden reichen beim Rechtsdienst ihre Reglemente zur Vorprüfung und Genehmigung ein. Der Rechtsdienst erachtet es daher als besonders wichtig, dass er gegenüber den Gemeinden dienstleistungsorientiert arbeitet und mit diesen stets in engem Kontakt steht.

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Öffnungszeiten

Montag-Freitag, 8.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr
(vor Feiertagen bis 16.30 Uhr)