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Grundlagen



Der Bund ist auf der Suche nach geeigneten Standorten für die sichere Lagerung radioaktiver Abfälle. Radioaktive Abfälle fallen bei der Stromgewinnung, dem Rückbau von Kernanlagen sowie in Medizin, Industrie und Forschung an. Das Eidgenössische Kernenergiegesetz (KEG) schreibt vor, dass die in der Schweiz entstehenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich im Inland entsorgt werden müssen.

Die Nidwaldner Bevölkerung hat sich in vier Urnengängen (1988, 1995, 2002, 2011) gegen ein geologisches Tiefenlager ausgesprochen. Gestützt darauf setzt sich der Nidwaldner Regierungsrat vehement gegen ein geologisches Tiefenlager am Wellenberg ein.

Die Entscheidungsgewalt über den definitiven Standort liegt jedoch nicht mehr beim betroffenen Kanton oder bei der betroffenen Gemeinde. Aufgrund der 2005 in Kraft getretenen Änderung der gesetzlichen Grundlagen entscheidet heute der Bund, respektive letztlich das schweizerische Stimmvolk.

Dem Bund aber liegt viel an einem transparenten und fairen Auswahlprozess. Entsprechend wird das Auswahlverfahren für Standorte für geologische Tiefenlager im sogenannten Sachplan geologische Tiefenlager geregelt. Mit dem Sachplan wird ein transparentes, nachvollziehbares und verbindliches Auswahlverfahren gewährleistet. Das Bundesamt für Energie (BFE) trägt dabei die Gesamtverantwortung.

Am 2. April 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager verabschiedet. Der Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager legt die Sachziele des Bundes sowie Verfahren und Kriterien fest, nach denen das Standortauswahlverfahren für alle Abfallkategorien in der Schweiz durchgeführt wird. Bei der Standortsuche steht die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt an oberster Stelle.

Der Nidwaldner Regierungsrat versucht mit allen Mitteln, dass der Wellenberg als möglicher Standort für ein Tiefenlager aus dem Auswahlverfahren ausscheidet. Solange dies jedoch nicht geschehen ist, vertritt die Regierung die Ansicht, dass sich der Kanton der Mitwirkungsinstrumente des Bundes bedienen muss. Nur so kann der Regierungsrat eine Kontrollfunktion wahrnehmen und dafür sorgen, dass die Nidwaldner Bevölkerung über das laufende Verfahren aktuell informiert werden kann und die kommunalen sowie kantonalen Instanzen ihre Anliegen einbringen können.

Rund um die Thematik Auswahlverfahren für Standorte für geologische Tiefenlager exisiteren diverse Publikationen:

Karte Standortregion Wellenberg



Die Standortregion Wellenberg besteht aus den Standortgemeinden, den Gemeinden im Planungsperimeter und den weiteren betroffenen Gemeinden. Die gestrichelte schwarze Linie zeigt die Lage des «Wirtsgesteins» im Wellenberg, die rote Linie zeigt den Planungsperimeter.