Inventar der Bodenaltertümer

 

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Im Inventar der Bodenaltertümer sind Zonen verzeichnet, in denen wichtige archäologische Funde gemacht worden sind oder solche vermutet werden. Es enthält einerseits nicht geschützte Zonen mit Meldepflicht, andererseits Grabungsschutzgebiete. Das Inventar der Bodenaltertümer ist öffentlich und wird periodisch nachgeführt.

Zonen mit Meldepflicht

Diese Zonen haben eine behördenverbindliche Meldepflicht. D. h. die Baubehörden haben der Fachstelle Bauvorhaben zu melden, so dass die Fachstelle im Rahmen der Baubewilligung Stellung nehmen und ggf. eine archäologische Massnahme organisieren kann. Für die Grundeigentümer haben Zonen mit Meldepflicht keine direkte Rechtswirkung, diese Zonen sind nicht geschützt.

Grabungsschutzgebiete

Der Regierungsrat kann bedeutende archäologische Fundorte zu Grabungsschutzgebieten erklären. Bodeneingriffe in Grabungsschutzgebieten sind bewilligungspflichtig. Es dürfen keine Erdarbeiten ausgeführt werden, bevor die Fachstelle diese genehmigt hat.

Zugehörige Objekte