Unterstützung für Archive

 

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Die Nidwaldner Archivlandschaft ist vielfältig. Neben öffentlich-rechtlichen Archiven gibt es viele interessante private Archive. Das Staatsarchiv unterstützt die Nidwaldner Archive in ihren Aufgaben.

Öffentlich-rechtliche Archive

Das kantonale Archivierungsgesetz verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Kanton, je ein öffentliches Archiv zu führen. Archivpflichtig sind:

  • politische Gemeinden, Gemeindezweckverbände
  • selbstständige Anstalten
  • Kirchgemeinden und die Landeskirchen
  • Korporationen

Unterstützung durch das Staatsarchiv

Das Staatsarchiv beaufsichtigt die öffentlichen Archive im Kanton. Es bietet im Rahmen seiner Kapazitäten eine Reihe von Dienstleistungen und Hilfsmitteln an:

  • Schulungen und Erfahrungsaustausch
  • Vertiefte Abklärungen zu Fachfragen (kostenpflichtig)
  • Übernehmen des Archivierungsauftrages für Teilbestände (kostenpflichtig, nach Genehmigung durch den Regierungsrat)

Hilfsmittel für öffentliche Archive

Archivdepots und Schenkungen

Das Staatsarchiv kann Privatarchive als Schenkungen oder ausnahmsweise als Archivdepots übernehmen. Archivdepots bleiben im Eigentum des Deponenten und sind nur für aktive Archivträger geeignet. Als Grundsatz gilt: Das Staatsarchiv bewahrt die Dokumente kostenlos auf, als Gegenleistung stehen sie der Öffentlichkeit und der Forschung frei zur Verfügung. Vorbehalten bleibt der Schutz allfälliger Persönlichkeitsrechte.

Schenkungen und Archivdepots sind nur unter folgenden Bedingungen möglich:

  1. Der Archivträger muss aus Nidwalden stammen oder für den Kanton von grosser Bedeutung sein.
  2. Das Privatarchiv muss eine substanzielle Bedeutung für die Nidwaldner Geschichte haben.
  3. Die Dokumente werden dem Staatsarchiv geordnet und verzeichnet übergeben.

Hilfsmittel für private Archive

Zugehörige Objekte