Jugendarbeitsschutz


Jugendliche Mitarbeitende

Seit dem 1. Januar 2008 ist die Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5) zusammen mit der Herabsetzung des Jugendschutzalters auf 18 Jahre in Kraft. Die Herabsetzung des Schutz-alters auf 18 Jahre erlaubt eine Konzentration der Schutzmassnahmen für die jüngeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ermöglicht gezieltere Massnahmen, die auf die spezielle Situation der Altersgruppe zwischen 15 und 18 Jahren abgestimmt sind. Die neue Jugendarbeitsschutzverordnung (ArGV 5) bezweckt den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Jugendlichen bei der Arbeit bis zum vollendeten 18. Altersjahr. Dieses Ziel gilt sowohl für Jugendliche, die sich in einer beruflichen Grundbildung befinden als auch für solche, die bereits in der Arbeitswelt integriert sind oder in der Freizeit ihr Taschengeld aufbessern wollen.

  • Für Jugendliche bis 15 Jahre gilt ein grundsätzliches Arbeitsverbot. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen sie aber bei kulturellen, künstlerischen und sportlichen Darbietungen und zu Werbezwecken eingesetzt werden. Dafür ist eine Meldepflicht vorgesehen. Ab 13 Jahren sind in beschränktem Rahmen leichte Arbeiten möglich, dies speziell zur Berufswahlvorbereitung.
  • Wollen Jugendliche zwischen dem 14 und 15 Altersjahr eine Berufsbildung antreten, so ist eine behördliche Bewilligung notwendig.
  • Für Jugendliche von mehr als 15 Jahren darf die tägliche Arbeitszeit innerhalb von 12 Stunden nicht mehr als 9 Stunden betragen.
  • Nacht- und Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten.
  • Seit dem 1. Januar 2008 sind auch zwei Verordnungen des WBF in Kraft, die sich auf die ArGV 5 abstützen:
    - WBF-Verordnung über die Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit
    - WBF-Verordnung über gefährliche Arbeiten für Jugendliche.


Gesetzliche Grundlagen und wichtige Links
Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG, Arbeitsgesetz), SR 822.11
Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5, Jugendarbeitsschutzverordnung), SR 822.115
Verordnung des WBF über gefährliche Arbeiten für Jugendliche, SR 822.115.2
Verordnung des WBF über Ausnahmen vom Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung, SR 822.115.4
Arbeitnehmerschutz Jugendliche
"Be smart - work safe" Broschüre

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