Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)

Unter institutioneller Zusammenarbeit (IIZ) ist die Zusammenarbeit von verschiedenen Institutionen im Bereich der sozialen Sicherung und Bildung zu verstehen, mit dem Ziel, die Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen voranzutreiben. IIZ bezeichnet Modelle der formalen und informalen Kooperation bezüglich Strategien, operativer Prozesse, Koordination von Angeboten bis hin zur Zusammenarbeit auf Einzelfallebene. Im Rahmen der IIZ vereinbaren die Institutionen ein einheitliches, für alle Beteiligten verbindliches Vorgehen und regeln die Ansprechstellen für die betroffene Person.

Sie wird in den Kantonen Nidwalden und Obwalden durch eine gemeinsame Organisation vollzogen und ist gut etabliert. Die Zusammenarbeit zwischen den drei Institutionen: Arbeitslosenversicherung (ALV bzw. RAV), Invalidenversicherung (IV) und Sozialhilfe, ist verbindlich und wird zielorientiert umgesetzt. Zudem lebt die IIZ in Nidwalden und Obwalden einen sachbezogenen, raschen und umkomplizierten Austausch zwischen den einzelnen Ansprechspersonen.

Weitere Infos entnehmen Sie bitte der nationalen IIZ Plattform.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Telefon Kontakt
Volkswirtschaftsdirektion
Name Download