Tripartite Arbeitsmarktkommission TAK
Für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen bezüglich der Personenfreizügigkeit mit der EU/EFTA und der Kontrolle der Schwarzarbeit in den Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden ist die Tripartite Arbeitsmarktkommission (TAK) zuständig.
Die TAK-Vollzugsstelle mit Sitz im Kanton Uri nimmt den Vollzug in den Kantonen Uri, Obwalden und Nidwalden sowie im Kanton Schwyz wahr.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|