Aufsichtsstelle für den Datenschutz

Gemäss Art. 32 des kantonalen Datenschutzgesetzes (NG 232.1) wählt der Regierungsrat eine Beauftragte oder einen Beauftragten für den Datenschutz als Aufsichtsstelle. Gemäss Art. 2 der Vereinbarung des Kantons Schwyz mit den Kantonen Obwalden und Nidwalden über die Zusammenarbeit bei der Aufsicht im Datenschutz wird die beauftragte Person für den Datenschutz auf die im Kanton Schwyz geltende vierjährige Amtsdauer gewählt. Die Amtsdauer läuft am 30. Juni 2016 ab.

Kontakt

Aufsichtsstelle für den Datenschutz
Gotthardstrasse 21
6414 Oberarth

Tel. 041 859 16 20
Fax 041 859 16 26
info@kdsb.ch

Website

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt