Lärm - Industrie- und Gewerbelärm

Massgebende Betriebe
In Nidwalden besteht keine abschliessende Liste über die lärmtechnisch kritischen Industrie- und Gewerbebetriebe.

Bei Neubauten von Industrie- und Gewerbeanlagen werden die zu erwartenden Lärmauswirkungen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens überprüft. Bei Umbauten ist eine Lärmermittlung in Form eines Lärmgutachtens erforderlich,  wenn eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte zu erwarten ist.

Vielseitiger Industrie- und Gewerbelärm
Dem Industrie- und Gewerbelärm werden zugeordnet:

  • Anlagen des Gewerbes, der Industrie und der Landwirtschaft
  • Güterumschlag bei Industrie- und Gewerbeanlagen
  • Verkehr auf Betriebsarealen
  • Parkhäuser sowie grosse Parkplätze (Bsp. Einkaufszentren)
  • Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen.


Zuständigkeiten

Amt für Umwelt Fachstelle, Auskünfte
Landwirtschafts- und Umweltdirektion Genehmigung Sanierungsprojekte, Gewährung Erleichterungen
Gemeinden Baubewilligungen, Kontrollen, Behandlung von Klagen


Gesetzliche Grundlagen

Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 6 (Grenzwerte Industrie-/Gewerbelärm)

 

Zugehörige Objekte

Name
Laermschutzkurs Auszug Industrielaerm.pdf Download 0 Laermschutzkurs Auszug Industrielaerm.pdf
ermittlung_undbeurteilungvonindustrieundgewerbelaerm.pdf Download 1 ermittlung_undbeurteilungvonindustrieundgewerbelaerm.pdf
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt