Lärm - Industrie- und Gewerbelärm
Massgebende Betriebe
In Nidwalden besteht keine abschliessende Liste über die lärmtechnisch kritischen Industrie- und Gewerbebetriebe.
Bei Neubauten von Industrie- und Gewerbeanlagen werden die zu erwartenden Lärmauswirkungen im Rahmen des Bewilligungsverfahrens überprüft. Bei Umbauten ist eine Lärmermittlung in Form eines Lärmgutachtens erforderlich, wenn eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte zu erwarten ist.
Vielseitiger Industrie- und Gewerbelärm
Dem Industrie- und Gewerbelärm werden zugeordnet:
- Anlagen des Gewerbes, der Industrie und der Landwirtschaft
- Güterumschlag bei Industrie- und Gewerbeanlagen
- Verkehr auf Betriebsarealen
- Parkhäuser sowie grosse Parkplätze (Bsp. Einkaufszentren)
- Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen.
Zuständigkeiten
Amt für Umwelt | Fachstelle, Auskünfte |
Landwirtschafts- und Umweltdirektion | Genehmigung Sanierungsprojekte, Gewährung Erleichterungen |
Gemeinden | Baubewilligungen, Kontrollen, Behandlung von Klagen |
Gesetzliche Grundlagen
• | Lärmschutz-Verordnung (LSV), Anhang 6 (Grenzwerte Industrie-/Gewerbelärm) |
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Laermschutzkurs Auszug Industrielaerm.pdf | Download | 0 | Laermschutzkurs Auszug Industrielaerm.pdf |
ermittlung_undbeurteilungvonindustrieundgewerbelaerm.pdf | Download | 1 | ermittlung_undbeurteilungvonindustrieundgewerbelaerm.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Amt für Umwelt und Energie | 041 618 40 60 | aue@nw.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Landwirtschafts- und Umweltdirektion |
Name |
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Lärm / Schall |