ZUG (Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger)
- Information und Unterstützung bei Zuständigkeits- und Verfahrensfragen
- Meldungen über Unterstützungsleistungen an den Heimatkanton bzw. die Heimatgemeinde weiterleiten
- Formelle Prüfung und Weiterleitung der Quartalsabrechnungen an den Heimatkanton bzw. die Heimatgemeinde
- Untersützungs und Weiterleitung bei Einsprachen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Sozialamt | 041 618 75 50 | sozialamt@nw.ch |