Ambulante und stationäre Langzeitpflege

Ambulante und stationäre Langzeitpflege 

Der Kanton Nidwalden ist für die bedarfsgerechte Versorgung mit Pflegeleistungen zuständig. Dazu gehört unter anderem die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an Pflegeheimplätzen für die Nidwaldner Bevölkerung.

Auf der Nidwaldner Pflegeheimliste sind alle Heime aufgeführt, welche die kantonalen Anforderungen an Alters- und Pflegeheime erfüllen und über eine Betriebsbewilligung des Kantons Nidwalden verfügen.

Pflegeleistungen können auch ambulant zu Hause durch Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause (z.B. Spitex) sowie durch selbstständig erwerbende Pflegefachpersonen erbracht werden. Die Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause verfügen über eine kantonale Betriebsbewilligung, die Pflegefachpersonen über eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons Nidwalden.

Der Kanton sowie die Krankenversicherer beteiligen sich sowohl an den Pflegekosten in Alters- und Pflegeheimen, als auch an ambulanten Pflegeleistungen durch Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause sowie Pflegefachpersonen.

Weitere Informationen zur Pflegefinanzierung finden Sie im Merkblatt sowie bei der Finanzverwaltung des Kantons Nidwalden (zuständig für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Beiträge).

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte ungeniert an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Merkblatt_Pflegefinanzierung.pdf Download 3 Merkblatt_Pflegefinanzierung.pdf
Zulassungskriterien_spezialisierte_Demenzabteilung_2017.pdf Download 4 Zulassungskriterien_spezialisierte_Demenzabteilung_2017.pdf