Verdichtung

Im Rahmen der bevorstehenden Anpassung der Bau- und Zonenreglemente an das neue Planungs- und Baugesetz wird einerseits die Überführung des heutigen Modells mit Flächen und Nutzungsziffern in das neue Hüllenmodell umgesetzt werden. Anderseits sind auch die veränderten und verschärften Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungsrechtes in Sachen Siedlungsentwicklung zu berücksichtigen. Diese richten den Fokus verstärkt auf eine Siedlungsentwicklung nach innen, auf die Schaffung kompakter Siedlungen und auf die Verdichtung der Siedlungsfläche.
Die anstehende Anpassung der Bau- und Zonenreglemente wird dadurch besonders anspruchsvoll und interessant. Dies weil für alle Bauzonen vollflächig neue Rahmenbedingungen formuliert werden müssen und weil gleichzeitig ein klarer Bundesauftrag zur Entwicklung der Siedlungen nach innen umzusetzen ist. Zur Unterstützung der Gemeinden wurde deshalb eine Arbeitshilfe verfasst, die Denkanstösse liefern soll, auf Chancen und Risiken hinweist und ein mögliches Vorgehen skizziert. 

Die Arbeitshilfte wurde 2015 einer breiten Vernehmlassung unterzogen. 
Am 26. Januar 2016 nimmt der Regierungsrat die überarbeitete Arbeitshilfe zustimmend zur Kenntnis.
eine dichte Siedlung in Stans

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