KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde)

Aufsicht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde steht unter der Aufsicht der Direktion und erstattet dieser jährlich Bericht über ihre Tätigkeiten.

Die Direktion kann bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Inspektionen durchführen, Weisungen erteilen und alle weiteren aufsichtsrechtlichen Massnahmen treffen.

Der Direktionssekretär vertritt den Kanton in der interkantonalen Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES).

Informationen zur KESB erhalten Sie hier.

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