Freie Wahl des Kaminfegers und des Feuerungskontrolleurs
Der Kanton Nidwalden hat das Kaminfegermonopol aufgehoben. Damit können die Gebäudeeigentümer ab 1. Januar 2019 selbst bestimmen, welchen Kaminfeger und Feuerungskontrolleur sie mit der sicherheitstechnischen Wartung oder der Feuerungskontrolle ihrer Feuerungsanlage beauftragen.
Zugehörige Objekte
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