Gesetzliche Regelung – "ambulant vor stationär"

13. Dezember 2018

Der Kanton Nidwalden erlässt gesetzliche Grundlagen, um bestimmte medizinische Eingriffe zu erfassen, welche nicht mehr stationär, sondern ambulant durchgeführt werden sollen. Dank dem medizinischen Fortschritt können ausgewählte Eingriffe heutzutage ohne eine Qualitätsminderung ambulant behandelt werden.

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