Teilrevision des Gesetzes zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit: Verabschiedung zuhanden der Vernehmlassung

20. Dezember 2018

Mit der Teilrevision des Gesetzes zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit (Gesundheitsgesetz) werden hauptsächlich Anpassungen an neue Vorgaben des eidgenössischen Rechts vorgenommen. Gleichzeitig werden Grundlagen geschaffen, die mithelfen sollen, Herausforderungen des demografischen Wandels zu bewältigen.

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