Kanton unterstützt Bevölkerung und Wirtschaft auch im Steuerbereich und bei Abgaben

27. März 2020

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie weitet der Kanton Nidwalden verschiedene Zahlungs- und Einreichungsfristen aus. Dies gilt insbesondere für Steuerrechnungen, Steuererklärungen sowie für Tourismusabgaben. Mit den Massnahmen erhofft sich der Regierungsrat eine zusätzliche Entlastung für Betriebe und die Bevölkerung.

Der Nidwaldner Regierungsrat hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass er gemeinsam mit den lokalen Banken ein Hilfspaket in der Höhe von 20 Millionen Franken für Unternehmen und Selbständigerwerbende ausgearbeitet hat, die aufgrund der Coronavirus-Epidemie mit Liquiditätsengpässen konfrontiert sind. Die Hilfe in Form von Überbrückungskrediten läuft am 1. April an und erfolgt subsidiär zu der vom Bundesrat beschlossenen Unterstützung der Schweizer Wirtschaft.

Inzwischen hat der Regierungsrat weitere Massnahmen getroffen, um Betriebe, Einzelfirmen und die Bevölkerung in der Krisensituation zusätzlich zu entlasten. So wird ein Mahnstopp bis Ende Juni 2020 für bereits gestellte Rechnungen erlassen und im selben Zeitraum auf neue Betreibungen verzichtet. Für neue Rechnungen werden die Zahlungsfristen von 30 auf 90 Tage verlängert. Diese Massnahmen gelten sowohl für Rechnungen im Steuerbereich wie auch für andere Abgaben im Kompetenzbereich des Kantons. Der Kanton selber ist zudem bemüht, eingehende Rechnungen von Auftragnehmern nach erfolgter Prüfung so rasch wie möglich zu begleichen, ohne Ausnützung der gängigen Zahlungsfristen.

Auf Verzugszins wird verzichtet
Damit Unternehmen und Privatpersonen bei einem Zahlungsaufschub nicht zusätzlich mit Zinsen belastet sind, wird auf den Verzugszins (aktuell 4.0 Prozent) und Ausgleichs- und Vergütungszins (aktuell 0.1 Prozent) gänzlich verzichtet. Dies gilt vom 1. April bis zum 31. Dezember 2020. Auch bei der direkten Bundessteuer werden keine Verzugszinsen erhoben. Auch bei der Steuererklärung lässt der Regierungsrat wegen der ausserordentlichen Lage Kulanz walten. Die Einreichungsfrist für Privatpersonen wird vom 31. März auf den 30. Juni erstreckt. Ein Gesuch ist dafür nicht erforderlich. Bei Bedarf kann beim kantonalen Steueramt eine weitere Fristverlängerung beantragt werden.

Bis Ende Juni wird keine Tourismusabgabe erhoben
Zu den am stärksten von der COVID-19-Pandemie betroffenen Branchen gehört der Tourismus. Es muss damit gerechnet werden, dass in den nächsten Wochen und Monaten bei einer Vielzahl touristischer Leistungsträger akute Liquiditätsprobleme auftauchen werden. Als Sofortmassnahme hat der Kanton veranlasst, dass vorerst bis Ende Juni 2020 keine Tourismusabgabe-Rechnungen verschickt werden. Darüber hinaus gilt für sämtliche Tourismusabgabe-Rechnungen, die vor der Ausbreitung des neuen Coronavirus verschickt worden sind oder voraussichtlich ab Juli 2020 wieder zugestellt werden, eine Zahlungsfrist bis Ende Jahr. Mit Blick in die Zukunft ist vorgesehen, dass bei den Rechnungen für das Jahr 2021 eine generelle Zahlungsfrist von 90 Tagen gelten soll.

Tourismusabgaben werden unter anderem bei Hotels, Restaurants, öffentlichen Transportunternehmen sowie Zweit- und Ferienwohnungsbesitzern erhoben, um die Vermarktung und Förderung der Tourismusregion mit seinen Angeboten und Betrieben mitzufinanzieren.

Zusätzlich will der Regierungsrat den Kantonsbeitrag für die Tourismusförderung in den Jahren 2021 und 2022 fix bei 300'000 Franken (maximal möglicher Beitrag) festlegen. Diese Änderung bedingt einen Beschluss des Landrats.

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