Abstimmung: Der Kanton Nidwalden erhält ein neues Steuergesetz

27. September 2020

Die Stimmbevölkerung des Kantons Nidwalden hat heute der Teilrevision des Steuergesetzes zugestimmt. Dabei setzte sich die Vorlage des Landrates gegen den Gegenvorschlag eines Referendumskomitees durch. Der Regierungsrat begrüsst das Abstimmungsergebnis.

Die Nidwaldner Stimmberechtigten haben am heutigen Abstimmungssonntag die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes angenommen und dabei der Vorlage des Landrates mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 59.4 Prozent den Vorzug gegeben. Der Gegenvorschlag eines Referendumskomitees wurde mit 57.7 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Dadurch ist das Ergebnis der Stichfrage nicht relevant. Dieses wäre zum Tragen gekommen, wenn sowohl die Vorlage des Landrates als auch der Gegenvorschlag eine Mehrheit in der Stimmbevölkerung erreicht hätten. Die Stimmbeteiligung lag bei 59.6 Prozent.

Mit der Annahme der Vorlage des Landrates wird die Gewinnsteuer für alle Gesellschaften und Genossenschaften im Kanton Nidwalden von 6,0 auf 5,1 Prozent gesenkt, dies als Ausgleich zu den aufgehobenen Steuerprivilegien für Holding- und Verwaltungsgesellschaften aufgrund der internationalen Harmonisierung. Der Gegenvorschlag wollte den Gewinnsteuersatz auf 6,0 Prozent belassen, die weiteren Punkte der Vorlage waren indes unumstritten. «Ich bin natürlich erfreut über das Ergebnis», kommentiert Finanzdirektor Alfred Bossard den Ausgang der Abstimmung. Der Regierungsrat hatte sich für die Vorlage des Landrates ausgesprochen. «Dank der Senkung bleibt Nidwalden für Unternehmen weiterhin ein äusserst attraktiver Standort. Ich bin überzeugt, dass dies längerfristig zusätzliches Steuersubstrat bringt, was sich auch positiv auf die Steuerbelastung von Privatpersonen auswirkt», hält Alfred Bossard fest.

Kinderabzug und Ausbildungszulage werden erhöht
Die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes berücksichtigt auch familienpolitische Anliegen. So wird der Kinderabzug von 5'400 auf 6'000 Franken und die Ausbildungszulage von 270 auf 290 Franken erhöht. Im Weiteren wird die steuerliche Entlastung von Patenterträgen von 80 auf neu 90 Prozent angehoben. Mit der mittlerweile schweizweit eingeführten Patentbox, bei der Nidwalden eine Vorreiterrolle eingenommen hatte, werden Forschung und Entwicklung gefördert, um sich im Wettbewerb um innovative Unternehmen im nationalen und internationalen Umfeld behaupten zu können. Als Folge des neuen Steuergesetzes werden in Nidwalden zudem bezogene Kapitalleistungen aus der Vorsorge neu nur noch zu 25 Prozent der ordentlichen Steuersätze besteuert. Bis anhin lag dieser Wert bei 40 Prozent. Mit der Reduktion nimmt Nidwalden in diesem Bereich künftig die Spitzenposition in der Schweiz ein.

Das revidierte Steuergesetz soll auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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