Vereinbarung für Erhalt von historischem Gebäude unterzeichnet

15. September 2021

Für das Gebäude am Dorfplatz 4 in Stans liegt eine Schutzvereinbarung vor, unterzeichnet vom Eigentümer und beschwerdeberechtigten Organisationen. Die Vereinbarung dient der Planungssicherheit für das Bauprojekt, das nebst der Restaurierung auch Neubauten an diesem sensiblen Standort vorsieht. Ein Fachgremium wird die Planung des Projekts begleiten.

In die Zukunft der Liegenschaft Dorfplatz 4 und 5 / Gässli 1 im Stanser Dorfzentrum ist weitere Bewegung gekommen. Nach einem Besitzerwechsel und einem Projektneustart im Mai dieses Jahres haben nun der neue Eigentümer, der Nidwaldner Bildungsdirektor Res Schmid sowie der Historische Verein Nidwalden und der Innerschweizer Heimatschutz als beschwerdeberechtigte Organisationen eine Schutzvereinbarung unterzeichnet. Diese sieht eine Unterschutzstellung und fachgerechte Restaurierung des Hauses Dorfplatz 4 sowie Ersatzneubauten anstelle der jetzigen Häuser Dorfplatz 5 und Gässli 1 vor.

«Dank der Schutzvereinbarung sind alle Beteiligten zuversichtlich, eine fundierte Grundlage für die weiteren Schritte und somit Planungssicherheit zu erhalten», betont Res Schmid. Es werden darin die Rahmenbedingungen für eine bauliche Weiterentwicklung an diesem sensiblen Ort umschrieben. Baurechtliche Fragen werden im nun folgenden Prozess geklärt. Die Planung des Bauprojekts wird von einem Fachgremium begleitet, welches sich aus Experten des Bundes, der Denkmalpflegekommission, der Gemeinde Stans und der Bauherrschaft zusammensetzt. Ihre Aufgabe ist die Sicherung der gestalterischen Qualität, die sowohl denkmalpflegerische als auch ortsbildnerische Aspekte umfasst.

Über die Unterschutzstellung des Gebäudes am Dorfplatz 4 wird der Regierungsrat befinden. Der Antrag wird ihm unterbreitet, sobald das vom Expertengremium begleitete Bauprojekt vorliegt.

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