Gämsjagdverbot am Pilatus

11. August 2022

Seit März 2022 grassiert im Pilatusgebiet die Gämsblindheit, eine hochansteckende bakterielle Augenerkrankung. Nach einigen Wochen ohne entdeckte Fälle sind anfangs Juli wieder erkrankte Gämsen festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, benötigt der verbleibende Gämsbestand am Pilatus Ruhe. Diesem Bedürfnis wird durch die Einstellung des Jagdbetriebes Rechnung getragen.

Die Augenerkrankung, welche auch bei Schafen, Ziegen und Steinböcken auftritt, kann bis zur Erblindung führen. Dauerhaft erblindete Tiere sind nicht überlebensfähig. Die Krankheit reduzierte den Gämsbestand im Pilatusgebiet bereits erheblich. Daher ist es wichtig, eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

Nachdem der Kanton Obwalden für das Gebiet Pilatus (Wildzählkreis 1) ein Jagdverbot auf die Gämse verfügt hat, wurde auch im Kanton Nidwalden ein solches für die Hochjagd 2022 auf dem Gemeindegebiet Hergiswil und Lopper Stansstad verhängt. Der Kanton Luzern wird ebenso nur eine eingeschränkte Jagd auf die Gämse im Gebiet Pilatus durchführen.

Zusätzlich werden Wandernde zum Schutz der Wildtiere gebeten auf dem offiziellen Wanderwegnetz zu bleiben und die Hunde an der Leine zu führen.

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