Kanton geht die Stärkung des Pflegeberufs koordiniert an

30. September 2022

In einer Interpellation wird gefordert, in Nidwalden rasche Verbesserungen bei Arbeitsbedingungen in der Pflege und zusätzliche Ausbildungsplätze anzubringen. Der Regierungsrat unterstützt die Anliegen grundsätzlich, warnt aber davor, grundlegende Änderungen im System vorzunehmen, bevor auf eidgenössischer Ebene die Pflegeinitiative umgesetzt ist. Zudem merkt er an, dass jüngste Anstrengungen in der Zentralschweiz bereits erste Erfolge im Ausbildungssektor hervorgebracht haben.

Das Schweizer Stimmvolk hat vor knapp einem Jahr mit 61 Prozent die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» angenommen. In einer Interpellation vom April 2022 verlangen Regula Wyss-Kurath, die inzwischen aus dem Landrat zurückgetreten ist, und Mitunterzeichnerinnen rasche Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen, der Pflegequalität und der Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze, um den Bedarf an qualifiziertem Pflegefachpersonal sicherzustellen. Diese Aufgaben müssten aufgrund der Dringlichkeit in Angriff genommen werden, bevor die geänderte Bundesgesetzgebung vorliege.

Das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege wird in der aktuell laufenden Herbstsession im Bundesparlament beraten. Die Umsetzung soll spätestens ab 2024 erfolgen. Diese Ausbildungsoffensive beruht auf dem indirekten Gegenvorschlag und bildet die erste Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative. In einem zweiten Schritt will der Bund die Anliegen zu den Arbeitsbedingungen und der Abgeltung der Pflegeleistungen angehen. Die Kantone sind über die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) eingebunden.

Der Nidwaldner Regierungsrat erachtet es nicht als sinnvoll, auf kantonaler Ebene im Voraus grundlegende Änderungen im System vorzunehmen oder Konzepte zu erarbeiten, die unter Umständen in Kürze wieder an Bundesrecht angepasst werden müssen. Er stützt sich auf die Tatsache, dass der Bund die Umsetzung der Pflegeinitiative zügig an die Hand genommen hat, und wird konkrete Massnahmen ergreifen, wenn die Vorgaben geklärt sind. In die betrieblich zu regelnden Arbeitsbedingungen wie Lohn, Zulagen oder Arbeitszeit mischt sich der Regierungsrat nicht ein. Bekanntlich tragen am Arbeitsplatz auch «weiche» Faktoren wie Wertschätzung, klare Kommunikation oder Weiterbildungsmöglichkeiten ebenso zur Zufriedenheit der Arbeitnehmenden bei. Die Institutionen im Kanton unternehmen in dieser Hinsicht bereits sehr viel. Das Spital Nidwalden etwa prüft die Anstellungsbedingungen jährlich, stimmt sie mit jenen der LUKS-Gruppe ab, vergleicht sie mit den anderen Zentralschweizer Spitälern und passt sie gegebenenfalls an. Zudem wird ein Massnahmenpaket erarbeitet, mit welchem die langfristige Bindung des Personals angestrebt wird.

Der Kanton kommt im Rahmen der Gesetzgebung auch seinen Pflichten betreffend Pflegefinanzierung vollumfänglich nach. An die Spitex Nidwalden entrichtet er unter anderem gemeinwirtschaftliche Leistungen für die Gewährleistung der Versorgungspflicht, das heisst die Pflege von Personen in abgelegenen Gebieten, die Bereitstellung eines 24-Stundendienstes sowie eines Notfalldienstes und die Sicherstellung der Ausbildung.  

Neu sollen die Kantone gesetzlich verpflichtet werden, den Betrieben Beiträge an die ungedeckten Kosten der praktischen Ausbildung zu entrichten. Nidwalden wird im Rahmen der Umsetzung der Ausbildungsoffensive in Zusammenarbeit mit den Zentralschweizer Kantonen und den betroffenen Akteuren prüfen, ob und in welcher Höhe ungedeckte Ausbildungskosten bestehen. Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann betont: «Wir stehen in engem Kontakt mit den Institutionen. Es ist mir persönlich ein grosses Anliegen, dass es genügend gut ausgebildetes Personal gibt in Nidwalden.» In dieser Hinsicht sind jüngst schon einige Erfolge verzeichnet worden. Im Sinne einer zusammenhängenden Bildungs- und Versorgungsregion arbeiten die Zentralschweizer Kantonen bei der Aus- und Weiterbildung sowie beim Berufsmarketing eng zusammen. Dies trug massgeblich dazu bei, dass der Personalbestand im Bereich Pflege in den vergangenen zehn Jahren um 18 Prozent gewachsen ist. Es wird darauf hingearbeitet, dass die Ausbildungsquote weiter gesteigert werden kann. Da neben den schulischen Ausbildungsplätzen auch Kapazitäten in den Betrieben erforderlich sind, müssen die Herausforderungen koordiniert angegangen werden.

Weitere Informationen zum Bestand und zur Entwicklung des Gesundheitspersonals in der Zentral­schweiz finden sich in einem umfassenden Bericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums von 02/2022: www.obsan.admin.ch (→ Publikationen)

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