Eidgenössische Schätzungskommission Kreis 9, Kanton Nidwalden
Die eidgenössischen Schätzungskommissionen sind die erstinstanzlichen Enteignungsgerichte (Spezialverwaltungsgerichte) für Enteignungen nach Bundesrecht. Enteignungen nach Bundesrecht werden nach dem Bundesgesetz über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (Enteignungsgesetz, EntG, SR 711) durchgeführt. Sie sind vorgesehen für Anlagen und Betriebe, die eine Konzession des Bundes benötigen, insbesondere: Eisenbahnanlagen, Nationalstrassen, Landesflughäfen, Militärische Bauten und Anlagen sowie Starkstromanlagen.
Kontakt
Eidgenössische Schätzungskommission Kreis 9, Kanton NidwaldenPostfach 96
6020 Emmenbrücke 2
Tel. 041 262 18 00
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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